Externer IT-Sicherheitsbeauftragter für Ihr Unternehmen
Zunächst ist wichtig zu verstehen, was ein IT-Sicherheitsbeauftragter überhaupt tut – denn entgegen vieler Annahmen ist dieser nicht dafür verantwortlich, eine IT-Abteilung zu leiten oder zu ersetzen: Nein, der IT-Sicherheitsbeauftragte ist allein für die Konzeptionierung der IT-Sicherheit eines Unternehmens verantwortlich. Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist eher als „Bindeglied“ zwischen der Geschäftsführung, der IT-Abteilung und den Nutzern der IT-Systeme zu sehen.
Dies bedeutet, er überprüft die bestehenden IT-Sicherheitslösungen regelmäßig und berät die interne oder externe IT-Abteilung bei der Umsetzung neuer IT-Sicherheitsmaßnahmen, kümmert sich um die regelmäßige Schulung und Sensbilisierung der Mitarbeiter und steht der Geschäftsleitung bei allen Fragen um die strategische IT-Planung zur Verfügung. Ein externer Partner kann hier besonders durch seine Unabhängigkeit punkten, da die Ratschläge und Empfehlungen, die er anbietet, strategisch sinnvoll und völlig objektiv sind.
Als externer Dienstleister übernehmen wir die Funktion des externen IT-Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen und übernehmen u.a. folgende Aufgaben für Sie:
- Erstellen von IT-Sicherheitslinien und eines IT-Sicherheitskonzepts
- Beratung der Unternehmensleitung hinsichtlich IT-Sicherheitsanforderungen
- Vorab-Auditierung sowie Audit-Begleitung
- Durchführung von Risikoanalysen und Bewertung der IT-Sicherheit
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Bezug auf die IT-Sicherheit
- Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle der getroffenen Maßnahmen zur IT-Sicherheit
Hinweis: Laut des § 166 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (kurz TKG) sind Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, sowie Betreiber öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dazu verpflichtet, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Ebenso sind nach dem IT-Sicherheitsgesetz Betreiber von kritischen Infrastrukturen, wie Strom- und Wasserversorger, Banken oder Versicherungen sowie Unternehmens der Lebensmittelbranche zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet.
