Externer IT-Sicherheitsbeauftragter

Externer IT-Sicherheitsbeauftragter für Ihr Unternehmen

Zunächst ist wichtig zu verstehen, was ein IT-Sicherheits­beauf­tragter überhaupt tut – denn entgegen vieler Annahmen ist dieser nicht dafür verant­wortlich, eine IT-Abteilung zu leiten oder zu ersetzen: Nein, der IT-Sicherheitsbeauftragte ist allein für die Konzeptio­nierung der IT-Sicherheit eines Unternehmens verant­wortlich. Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist eher als „Bindeglied“ zwischen der Geschäftsführung, der IT-Abteilung und den Nutzern der IT-Systeme zu sehen.

Dies bedeutet, er überprüft die bestehenden IT-Sicherheitslösungen regelmäßig und berät die interne oder externe IT-Abteilung bei der Umsetzung neuer IT-Sicherheitsmaßnahmen, kümmert sich um die regelmäßige Schulung und Sensbilisierung der Mitarbeiter und steht der Geschäftsleitung bei allen Fragen um die strategische IT-Planung zur Verfügung. Ein externer Partner kann hier besonders durch seine Unabhängigkeit punkten, da die Ratschläge und Empfeh­lungen, die er anbietet, strategisch sinnvoll und völlig objektiv sind.

Als externer Dienstleister übernehmen wir die Funktion des externen IT-Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen und übernehmen u.a. folgende Aufgaben für Sie:

  • Erstellen von IT-Sicherheitslinien und eines IT-Sicherheitskonzepts
  • Beratung der Unternehmensleitung hinsichtlich IT-Sicherheitsanforderungen
  • Vorab-Auditierung sowie Audit-Begleitung
  • Durchführung von Risikoanalysen und Bewertung der IT-Sicherheit
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Bezug auf die IT-Sicherheit
  • Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle der getroffenen Maßnahmen zur IT-Sicherheit


Hinweis:
Laut des § 166 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (kurz TKG) sind Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, sowie Betreiber öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dazu verpflichtet, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Ebenso sind nach dem IT-Sicherheitsgesetz Betreiber von kritischen Infrastrukturen, wie Strom- und Wasserversorger, Banken oder Versicherungen sowie Unternehmens der Lebensmittelbranche zur Benennung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet.

155265944